Liebe Mitglieder,
Wie sicher bereits über zahlreiche Medien bekannt ist, hat die Landesregierung für einige Lebensbereiche ab dem 4. Mai Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Auch das Rudern ist hier betroffen. Die Lockerungen sollen jedoch nicht zu einem übereilten Ansturm und zu Unachtsamen Verhalten führen.
Daher appellieren wir auch wieder weiterhin zur Vorsicht und achtsamen Verhalten. Die Prävention bleibt der beste Schutz vor einer Ansteckung.
Ab dem 4. Mai ist nun wieder die Möglichkeit offen, mit dem Einer auf das Wasser zu gehen. Das Rudern anderer Bootsklassen bleibt vorerst untersagt.
Außerdem weisen wir auf die folgenden Punkte hin:
- Das Bootshaus und der Trainingsraum bleiben weiterhin geschlossen.
- Das Umkleiden hat bereits zu Hause zu erfolgen.
- Als sanitäre Einrichtungen stehen allein die Toiletten in der Bootshalle zur Verfügung.
- Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Nach dem Rudern sind zusätzlich zur regulären Bootswäsche ebenfalls die Skullgriffe und Rollsitze zu waschen.
Zusätzlich hierzu gelten die Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein, die Übergangs-Regeln des Deutschen Ruderverbandes und Die zehn Leitplanken des DOSB verbindlich.
Die aufgeführten Unterlagen findet ihr anbei.
Wir hoffen weiterhin auf euer Verständnis!
Bleibt gesund!
Euer Vorstand